Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kallmeyer Services, Schinkelstraße 13, 31137 Hildesheim
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
Zur Annahme von Bestellungen und zur Herstellung von Waren sowie zur Ausführung von Werkleistungen sind wir nur unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen bereit. Anderslautenden Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Preise Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Lieferbedingungen
Wir versenden die Waren auf kostengünstige Beförderungsart. Die jeweiligen Versandkosten werden gesondert berechnet. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte andere Versendung gehen zu seinen Lasten. Sollten wir vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, so hat unser Kunde die sich aus dem Gesetz ergebenen Rechte. Ersatz eines Verzugsschadens oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schaden verlangen, es sei denn, auf unserer Seite liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Jeder Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn wir in Folge höherer Gewalt oder in Folge von Betriebsstörungen durch Arbeitskampf, unvorhersehbare Vertriebs- oder Verkehrsstörungen, die unsere Lieferanten nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht liefern können. Wir behalten uns Änderungen der Maße, Gewichte oder Leistungen vor, soweit diese die Spezifikation und die Funktionalität der Ware nicht wesentlich beeinflussen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines Vergleichsverfahrens sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis berechtigen uns, ohne Verpflichtungen die Lieferungen einzustellen.
3. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei neuen Waren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren, es sei denn, es werden andere Gewährleistungen schriftlich vereinbart. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder Schadensersatz verlangen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Lehnen wir eine Warenreklamation als unbegründet ab, kann die uns überlassene reklamierte Ware nach Ablauf von vier Wochen ersatzlos verschrottet werden, falls der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Ware von uns zurückverlangt. Wir sind verpflichtet, dies unserem Kunden im Reklamationsabwicklungsschreiben mitzuteilen.
4. Werkleistungen (Serviceleistungen)
Für Werkleistungen gelten anstatt der Lieferbedingungen (Punkt 2.) die nachfolgenden Werkleistungsbedingungen für das Gesamtvertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen zu Allgemeine Vertragsbedingungen (Punkt 1.), Zahlungsbedingungen (Punkt 6.), Eigentumsvorbehalt (Punkt 7.) und Sonstiges (Punkt 8.) unverändert. Der erteilte Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen. Die Reparatur gilt mit der Übergabe der Ware als abgenommen. Der Kunde kommt mit der Abnahme der Ware in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung die Ware abgeholt hat. Wegen einer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an der Ware zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigenAnsprüchen aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Ein Pfandrecht wird auch für den Fall vereinbart, dass die Ware zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu uns gelangt und zu diesem Zeitpunkt Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung noch bestehen. Wir leisten für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in nachfolgend genannter Weise Gewähr: Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in den nachfolgenden Fällen beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Die Gewährleistungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistungen. Bei Mängeln der von uns erbrachten Leistungen kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt,nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Unbeschadet hiervon sind wir berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Fall des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadensersatz verlangen. Hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer 5. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Für die Instandsetzung, die auf Wunsch des Kunden nur behelfsmäßig vorgenommen wird, leisten wir keine Gewähr.
5. Haftung
Wir haften für Schäden an Waren soweit uns ein Verschulden betrifft. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme zu bezahlen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme von Schecks unter Vorlage einer Scheckkarte und Wechseln behalten wir uns vor, Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten unserer Kunden. Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer niedrigeren Belastung, uns der Nachweis einer höheren vorbehalten. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Zahlungsbedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten. Unser Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur geltend machen, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, aufgrund dessen wir Zahlung verlangen. Wir sind berechtigt, Gutschriften für uns vom Kunden übergebenen Karkassen wieder zu stornieren, wenn sich bei der Bearbeitung die Unbrauchbarkeit der Karkassen herausstellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware sowie an allen eingebauten Zubehör- sowie Ersatzteilen vor bis zur vollständigen Bezahlung der uns auf Grund des Vertrages zustehenden Forderungen. Ist unser Kunde ein Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebs seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Unser Kunde darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, und die Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Unser Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Trotz der Abtretung ist unser Kunde berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung des Kunden berührt unsere Einziehungsbefugnis nicht. Wir werden die Forderungen jedoch solange nicht selbst einziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wenn wir die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist unser Kunde verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben. Ist unser Kunde Kaufmann und hat die Vorbehaltsware von uns im Rahmen des Betriebs seines Handelsgewerbes bezogen, so sind wir und unsere Bevollmächtigten gegebenenfalls auch berechtigt, die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an uns abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inklusive Mehrwehrsteuer als an uns abgetreten,den bzw. die der Kunde seinem Abnehmer für unsere Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet unser Kunde bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten. Unser Kunde tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen unserer Sicherung. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend. Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen unseren Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Falls uns eine Forderung abgetreten ist, die von einem Lieferanten des Auftraggebers/Käufers aufgrund des branchenüblichen verlängerten Eigentumsvorbehalts gegenwärtig oder künftig berechtigterweise in Anspruch genommen werden kann, wird die Abtretung mit Erlöschen des verlängerten Eigentumsvorbehalt wirksam. Soweit die Forderung einem Lieferanten nur teilweise zusteht, ist die Abtretung an uns zunächst an den Forderungsanteil beschränkt, der dem Auftraggeber/Käufer zusteht; der Restteil geht an uns erst über,wenn er durch den Verlängerten Eigentumsvorbehalt nicht mehr erfasst wird. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über.
8. Sonstiges
Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die keinen Sitz im Inland haben, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Das gilt auch für Scheck- und Wechselforderungen. Unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(Stand: 01.11.2018)